Teilnahmebedingungen
Gewinnspiele des ZuckerBäckerballs auf der offiziellen Facebookseite www.facebook.com/ZuckerBaeckerball sowie der offiziellen Instagram-Seite www.instagram.com/zuckerbaeckerball werden zu nachfolgenden Teilnahmebedingungen veranstaltet:
1.1 Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr. Mitarbeiter des Balles sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind.
1.2 Letzter Tag zur Teilnahme am Gewinnspiel ist der im Gewinnspiel ausgewiesene Einsendeschluss. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
1.3 Unter allen Teilnehmern werden die angeführten Gewinne verlost. Pro Teilnehmer ist, soweit nicht anders geregelt, jeweils nur ein Gewinn pro Gewinnspiel möglich. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Eine Barablöse des Gewinns ist nicht möglich. Preise, die am Ball eingelöst werden, wie beispielsweise Gutscheine oder Tortengarantien, beinhalten keine Eintrittskarte. Diese muss selbständig erworben werden.
1.4 Die Durchführung des Gewinnspiels sowie die Ermittlung der Gewinner obliegt allein dem Ballbüro des ZuckerBäckerballs. Die Bereitstellung der Preise wird individuell geregelt, bei Ballkarten sowie Tortengarantien ist eine Abholung am Ballabend vor Ort vorgesehen.
1.5 Für den Fall, dass die Auslieferung bestimmter Preise über Dritt-Anbieter abgewickelt wird, ist der ZuckerBäckerball berechtigt, die Kontaktdaten des Gewinners dem jeweiligen Anbieter mitzuteilen, damit dieser mit dem Gewinner in Kontakt treten kann.
1.6 Die Gewinner werden schriftlich per Facebook-Messenger beziehungsweise per Instagram-Messenger benachrichtigt und zusätzlich eventuell auf der ZuckerBäckerball-Website www.zuckerbaeckerball.com namentlich (Vor- und Nachname) bekannt gegeben. Der ZuckerBäckerball behält sich vor, den Gewinner mit Foto in einem Printmedium oder auf einer Webseite (www.zuckerbaeckerball.com oder eines Kooperationspartners) unter Angabe des Gewinns zu veröffentlichen. Mit dieser Form der Bekanntgabe erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden.
1.7 Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so steht das Erlöschen des Gewinnanspruchs im Ermessen des Ballbüros.
1.8. Das Gewinnspiel wird weder von Facebook noch von Instagram organisiert oder veranstaltet.